Wann brauche ich ein Gewerbe?

Ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist, hängt von Art, Umfang und Regelmäßigkeit Ihrer Tätigkeit ab. Grobe Orientierung:
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Gelegentliche Nachbarschaftshilfe

Unregelmäßige, kleine Hilfe gegen ein Taschengeld (z. B. Laub kehren, gelegentliche Kleinreparaturen, Briefkasten leeren) kann je nach Umfang als private Nachbarschaftshilfe gelten – meist ohne Gewerbeanmeldung.
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Regelmäßige oder gewerbliche Tätigkeit

Wer planmäßig, wiederholt oder mit Gewinnabsicht tätig wird (z. B. regelmäßige Gartenpflege, Kleinreparaturen oder Möbelaufbau gegen Honorar), braucht in der Regel ein angemeldetes Gewerbe.

In 4 Schritten zum Kleingewerbe

1

Gewerbe anmelden (Gewerbeamt)

Wo? Beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde – oft auch online möglich.
Was brauchen Sie? Ihren Personalausweis und die Bearbeitungsgebühr – je nach Kommune 15 bis 65 €, im Schnitt rund 30 €.
Tipp: Geben Sie als Tätigkeit zum Beispiel „Allroundsachen im Haus & Garten", „Montagearbeiten" oder „Hausmeisterservice" an.
2

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (Finanzamt)

Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Gewerbeanmeldung automatisch einen Brief – oder Sie füllen den Fragebogen direkt online über ELSTER aus.
Wichtig: Geben Sie im Fragebogen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Dadurch weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) aus und sparen sich aufwendige Steuerabgaben.
3

Steuernummer erhalten

Nach ein paar Wochen schickt Ihnen das Finanzamt Ihre Gewerbe-Steuernummer. Ab jetzt dürfen Sie offiziell Rechnungen schreiben.
4

Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Die zuständige Berufsgenossenschaft meldet sich nach der Anmeldung in der Regel automatisch bei Ihnen. Ob und welche Beiträge für Sie anfallen, erfahren Sie direkt von dort – bei Fragen einfach nachfragen.

Wichtige Hinweise für Rentner

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Umsatzgrenze im Blick

Mit der Kleinunternehmerregelung dürfen Sie im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz erzielt haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € erwarten (Stand 2026). Für die Vermittlung über unsere Seite liegen die meisten weit darunter.
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Hinzuverdienst zur Rente

Gute Nachricht: Seit 2023 gibt es bei der Altersrente – auch bei vorgezogener Altersrente – keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten jedoch weiterhin individuelle Grenzen – fragen Sie im Zweifel kurz bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
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Krankenkasse informieren

Melden Sie die Aufnahme des Kleingewerbes Ihrer Krankenkasse. Bleibt Ihr Gewinn unter der Freigrenze von rund 198 € im Monat (Stand 2026), ändern sich die Beiträge nicht. Liegt er darüber, kann der gesamte Gewinn beitragspflichtig werden – lassen Sie sich von Ihrer Kasse kurz bestätigen, was für Sie gilt.
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