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Gelegentliche Nachbarschaftshilfe
Unregelmäßige, kleine Hilfe gegen ein Taschengeld (z. B. Laub kehren, gelegentliche Kleinreparaturen, Briefkasten leeren) kann je nach Umfang als private Nachbarschaftshilfe gelten – meist ohne Gewerbeanmeldung.
Gewerbe-Leitfaden