Häufige Fragen
Häufige Fragen

Verständlich erklärt
Hier finden Kunden, Helfer und Fachbetriebe klare Antworten ohne unnötige Fachsprache.
Für Kunden
Wie funktioniert die Vermittlung für Kunden?
Der Kunde beschreibt seine Anfrage, RentnerHandwerker.de sucht passende und verfügbare Helfer bzw. Fachbetriebe und der Kunde spricht direkt mit dem passenden Anbieter. Nach Absprache können später Aufträge über die Plattform dokumentiert werden.
Kostet die Nutzung für Kunden etwas?
Nein. Kunden zahlen keine Plattformgebühr, dauerhaft. Der Kunde zahlt direkt an den Helfer oder Fachbetrieb – ohne zusätzliche Zahlungsabwicklung über die Plattform.
Wie wird bezahlt?
Direkt zwischen Kunde und Helfer oder Fachbetrieb – bar oder per Überweisung, wie beide es vereinbaren. RentnerHandwerker.de verwahrt keine Kundengelder.
Welche Tätigkeiten werden vermittelt?
Grundsätzlich kleine zulässige Arbeiten und Alltagshilfen. Regulierte, zulassungspflichtige oder meisterpflichtliche Tätigkeiten werden nicht pauschal angeboten.
Wer ist bei Fehlern oder Unfällen haftbar?
Jeder Helfer ist rechtlich selbstständig und arbeitet auf eigene Verantwortung. RentnerHandwerker.de vermittelt nur Kontakte. Wir arbeiten an einer Lösung, jeden Auftrag gegen eine möglichst kleine Gebühr zu versichern.
Sind die Helfer geprüft oder zertifiziert?
RentnerHandwerker.de prüft grundsätzlich nur, ob die Angaben plausibel sind und ob der Helfer die Tätigkeit rechtlich anbieten darf. Eine Gewährleistung für die ausgeführte Arbeit entsteht daraus nicht.
Was passiert, wenn ich mit der Arbeit unzufrieden bin?
Der Kunde sollte dies zuerst direkt mit dem Helfer klären. Bei dokumentierten Aufträgen helfen Bewertungen, um andere Kunden zu informieren. Bei Fehlverhalten melden Sie sich bitte per E-Mail bei info@rentnerhandwerker.de.
Wie wird die Plattformgebühr berechnet?
Für den Helfer oder Handwerker: nur 2,00 € je erfolgreich vermitteltem Auftrag – egal, wie hoch der Verdienst ist. Die Gebühren werden übersichtlich monatlich oder vierteljährlich abgerechnet. Für Kunden fallen keine Gebühren an.
Muss ich mich registrieren, um anzufragen?
In der Aufbauphase kann zunächst anonymes Interesse geäußert werden. Für den späteren Betrieb ist eine Registrierung vorgesehen, damit Anfragen zuordbar und dokumentierbar sind.
Was passiert mit meinen Daten?
RentnerHandwerker.de speichert nur die Daten, die für die Vermittlung nötig sind. Es werden keine Daten verkauft oder zu Werbezwecken weitergegeben. Details finden Sie auf der Seite Datenschutz.
Kann ich den Helfer wählen?
Ja. Sie können Vorschläge annehmen oder ablehnen und den Helfer direkt kontaktieren.
Bekomme ich eine Rechnung für die Arbeit?
Helfer und Fachbetriebe stellen Ihre Rechnungen selbst aus. RentnerHandwerker.de ist Vermittler und kein Auftragnehmer.
Kann ich einen Folgeauftrag mit demselben Helfer vereinbaren?
Ja. Wir dokumentieren den Folgeauftrag. Die Gebühr bleibt dabei immer gleich: 2,00 € je vermitteltem Auftrag für den ausführenden Helfer oder Handwerker.
Für Helfer & Handwerker
Muss ich mich als Rentner oder Pensionär registrieren?
Nein. RentnerHandwerker.de richtet sich vor allem an Rentner und Pensionäre, ist aber offen für alle volljährigen selbstständigen Helfer, sofern sie die Voraussetzungen für ihre Tätigkeit erfüllen. Der Name steht für Erfahrung und Verlässlichkeit.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Das hängt von Art, Umfang und Regelmäßigkeit Ihrer Tätigkeit ab. RentnerHandwerker.de kann keine Rechtsberatung geben. Eine Orientierungshilfe finden Sie auf unserer Seite Gewerbe-Leitfaden.
Wie hoch ist die Plattformgebühr?
Nur 2,00 € je erfolgreich vermitteltem Auftrag – egal, wie hoch der Verdienst ist. Abgerechnet wird bequem gesammelt, monatlich oder vierteljährlich. Es gibt keine monatliche Grundgebühr.
Wann fällt keine Gebühr an?
Wenn der Auftrag nicht zustande kommt, der Kunde absagt oder der Auftrag nicht erledigt wird, fällt keine Plattformgebühr an.
Wie werde ich bezahlt?
Direkt vom Kunden – bar oder per Überweisung. RentnerHandwerker.de schaltet sich nicht dazwischen.
Kann ich meinen eigenen Preis festlegen?
Ja. Sie bestimmen Stundenlohn oder Festpreis selbst. RentnerHandwerker.de gibt keinen verpflichtenden Stundenlohn vor.
Muss ich eine Versicherung abschließen?
Aktuell ist kein Versicherungsschutz über RentnerHandwerker.de aktiv. Wir arbeiten an einer Lösung, jeden Auftrag gegen eine möglichst kleine Gebühr zu versichern. Bis dahin bleiben Haftungs- und Versicherungsfragen Ihre eigene Verantwortung.
Wie viele Aufträge erhalte ich?
Das hängt von Region, Tätigkeitsbereich und Bewertung ab. RentnerHandwerker.de schreibt keine Aufträge vor und garantiert keine Auftragsmenge.
Was passiert, wenn ein Kunde absagt?
Bricht ein Kunde kurzfristig ab, wird dies dokumentiert. Keine Plattformgebühr für den Helfer. Wir prüfen in der Aufbauphase faire Lösungen, zum Beispiel eine Hinweisfunktion bei wiederholten kurzfristigen Absagen.
Was muss ich nachweisen?
Nur was für die Tätigkeit nötig ist: handwerkliche Qualifikation, ggf. Gewerbeanmeldung, Versicherungsnachweis oder Berechtigungen für regulierte Arbeiten.
Kann ich auch nur gelegentlich helfen?
Ja. Ob Sie häufig oder selten Aufträge annehmen, entscheiden Sie selbst. Es gibt keine Verpflichtung zu Mindeststunden oder Mindestaufträgen.
Wie funktioniert das Matching?
Anfragen werden mit Tätigkeitsgebiet und Region abgeglichen. Passende Helfer erhalten eine Benachrichtigung und entscheiden selbst.
Bekomme ich Benachrichtigungen über neue Anfragen?
Ja, sobald passende Anfragen für Ihre Region und Tätigkeit vorliegen – per E-Mail.
Kann ich mein Profil jederzeit ändern oder löschen?
Ja. Änderungen und Löschung sind jederzeit möglich – per E-Mail an info@rentnerhandwerker.de.
Für Fachbetriebe
Warum Fachbetriebe bei RentnerHandwerker.de?
Kunden fragen zunehmend auch nach Arbeiten, die nur von entsprechend berechtigten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen. Damit bleiben kleine Reparaturen und Facharbeiten bei einem Ansprechpartner gebündelt.
Für welche Tätigkeiten kommen Fachbetriebe infrage?
Insbesondere für qualifikations- und zulassungspflichtige Arbeiten, z. B. Elektroinstallationen, Gas-, Wasser- und Klimaanlagenarbeiten, sowie Arbeiten, die eine besondere Berechtigung erfordern.
Muss ich mein Gewerbe nachweisen?
Ja. Für Fachbetriebe sind handels- und handwerksrechtliche Nachweise Voraussetzung für die Teilnahme am Vermittlungsprozess.
Welche Konditionen gelten für Fachbetriebe?
Für Fachbetriebe ist ein Festpreis-Abo von 9,90 € pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder vierteljährlich. Während der Aufbauphase werden noch keine Gebühren erhoben.
Kann ich als Fachbetrieb nur ausgewählte Aufträge annehmen?
Ja. Auch Fachbetriebe entscheiden selbst, welche Anfragen sie annehmen.
Helfen ohne eigenes Gewerbe
Darf ich mich ohne Gewerbeschein bei RentnerHandwerker.de melden?
Ja, aber nur unter den Voraussetzungen aus § 5a „Helfen ohne eigenes Gewerbe“: Es darf sich nur um gelegentliche, nicht dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe handeln. Die genauen Regeln finden Sie in § 5a der Nutzungsbedingungen.
Was bedeutet „gelegentliche Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe“?
Damit sind kleine, unregelmäßige Hilfen im Alltag gemeint – zum Beispiel einmalig beim Entrümpeln, Gießen im Urlaub oder einer kleinen Reparatur nachbarschaftlicher Art. Es ist keine dauerhafte, regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit, die auf Gewinn ausgerichtet ist.
Werden Minijobs über RentnerHandwerker.de vermittelt?
Nein. Minijobs werden über RentnerHandwerker.de nicht vermittelt. Eine Anmeldung ohne Gewerbe ist nur für gelegentliche, nicht dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe möglich.
Was gilt, wenn ich regelmäßig gegen Rechnung arbeiten möchte?
Regelmäßige, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeiten gegen Rechnung setzen in der Regel eine Gewerbeanmeldung voraus. In dem Fall registrieren Sie sich bitte mit eigenem Gewerbe als Helfer oder Senior-Handwerker. Eine Orientierungshilfe bietet unsere Seite Gewerbe-Leitfaden – eine Rechtsberatung können wir nicht geben.
Welche Arbeiten darf ich auch ohne Gewerbe nicht machen?
Arbeiten an Elektro, Gas, Wasser und Heizung sowie am Dach sind reguliert. Diese dürfen nur Fachbetriebe mit den passenden Berechtigungen ausführen – auch nicht gelegentlich.
Was muss ich beim Vormerken ohne Gewerbe beachten?
Vor dem Absenden der Vormerkung müssen Sie bestätigen, dass Sie § 5a „Helfen ohne eigenes Gewerbe“ gelesen haben und sich nur unter den dort genannten Voraussetzungen melden. Ohne dieses Häkchen kann die Vormerkung nicht abgeschickt werden.
Kostet das Vormerken ohne Gewerbe etwas?
Nein, die Vormerkung ist kostenlos und unverbindlich. Es handelt sich aktuell um eine Test- und Vorbereitungsphase – es werden noch keine Aufträge vermittelt und keine Gebühren erhoben. Auch später zahlen Kunden keine Gebühr.
Wie geht es nach dem Vormerken weiter?
Wir speichern Ihre Vormerkung und informieren Sie per E-Mail, sobald die Vermittlung in Ihrer Region startet. Bis dahin passiert weiter nichts – ein Auftrag kommt durch die Vormerkung allein nicht zustande.
Wo finde ich die genauen Regeln zum Helfen ohne Gewerbe?
In § 5a „Helfen ohne eigenes Gewerbe“ der Nutzungsbedingungen: www.rentnerhandwerker.de/agb#ohne-gewerbe. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit darunter fällt, fragen Sie uns gerne über die Kontaktseite – oder klären Sie es mit einem Steuerberater oder Anwalt.
Allgemein & Aufbauphase
Ist RentnerHandwerker.de bereits aktiv?
Nein. Aktuell läuft eine Aufbauphase. Es werden noch keine Aufträge vermittelt und keine Gebühren erhoben. Sie können sich aber bereits unverbindlich vormerken.
Wie lange dauert die Aufbauphase?
Die Aufbauphase ist voraussichtlich auf sechs Monate angelegt (Stand September 2026).
Was passiert nach der Aufbauphase?
Es wird geprüft, wie das Konzept weitergeführt werden kann. Alle Vormerkungen bleiben erhalten und Interessierte werden informiert.
Wann startet RentnerHandwerker.de in meiner Region?
Der Aufbau läuft deutschlandweit. Sobald in einer Region genügend Kunden, Helfer und Fachbetriebe vorgemerkt sind, kann sie für die Vermittlung freigeschaltet werden.
Wie kann ich Fragen stellen oder Feedback geben?
Am einfachsten per E-Mail an info@rentnerhandwerker.de oder über die Seite Kontakt.
Sind alle angebotenen Tätigkeiten rechtlich zulässig?
Es werden nur Tätigkeiten vermittelt, die der jeweilige Helfer rechtlich ausführen darf. Zulassungspflichtige Arbeiten bleiben Fachbetrieben vorbehalten.
