Rechtliches
Nutzungsbedingungen für die Aufbau- und Vorbereitungsphase
Nachbarschaftshilfe oder schon Schwarzarbeit? – Wichtig für unsere Helfer
Wenn Sie anderen bei kleinen Dingen helfen und dafür etwas bekommen, fragen sich viele: Ist das noch erlaubte Nachbarschaftshilfe – oder schon Schwarzarbeit? Hier die wichtigsten Punkte, einfach erklärt.
Eine feste Euro- oder Stundengrenze gibt es nicht. Im Zweifel schauen die Behörden (zum Beispiel der Zoll) vor allem auf drei Dinge:
1. Geht es um Hilfe – oder ums Geldverdienen?
- In Ordnung: ein kleines Dankeschön, ein Kuchen, eine Einladung oder ein kleines Taschengeld, das nur den Aufwand abdeckt.
- Nicht mehr in Ordnung: Sie verlangen einen üblichen Stundenlohn wie ein Betrieb und wollen damit regelmäßig Geld verdienen.
2. Einmalig – oder regelmäßig?
- In Ordnung: Sie helfen gelegentlich oder einmal (zum Beispiel einen Schrank aufbauen, im Urlaub die Blumen gießen).
- Nicht mehr in Ordnung: Sie machen es fest und wiederholt (zum Beispiel jeden Dienstag Rasenmähen gegen Geld) – ohne Anmeldung.
3. Privat – oder wie ein Betrieb?
- In Ordnung: Sie arbeiten privat, mit normalem Werkzeug (oft dem des Kunden).
- Nicht mehr in Ordnung: Sie treten auf wie eine Firma – mit Firmenwagen, Spezialmaschinen, fester Organisation – zahlen aber keine Steuern und Abgaben.
Muss ich ein direkter Nachbar sein?
Nein. „Nachbarschaftshilfe" ist ein rechtlicher Begriff, keine Frage der Adresse – auch Bekannte und Freunde zählen. Wenn Sie also jemanden zum Beispiel auf einem Geburtstag kennengelernt haben und ein Stück fahren, um ihm gelegentlich zu helfen, ist das in Ordnung. Entscheidend ist nicht die Entfernung, sondern: Sie wollen damit kein Geld verdienen und machen es nicht regelmäßig. Ihre tatsächlichen Kosten (zum Beispiel Benzin) dürfen erstattet werden – ein echter Stundenlohn macht daraus aber eine anmeldepflichtige Tätigkeit.
Was bedeutet das bei RentnerHandwerker.de?
- Wer regelmäßig gegen Bezahlung hilft, braucht dafür eine selbstständige Tätigkeit – zum Beispiel ein Klein- oder Nebengewerbe (ist einfach anzumelden).
- Reine gelegentliche Gefälligkeits- oder Nachbarschaftshilfe fällt unter § 5a (siehe weiter unten) und braucht kein Gewerbe.
- Für eine feste, regelmäßige Tätigkeit im Haushalt gibt es auch den Minijob (Anmeldung bei der Minijob-Zentrale).
Im Zweifel
Lieber kurz nachfragen – beim Zoll, der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater. Einmal zu viel gefragt ist besser als Ärger.
§ 1 Geltungsbereich und Betreiberin
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von RentnerHandwerker.de während der aktuellen Aufbau- und Vorbereitungsphase. Betreiberin des Projekts ist Anne Ihrig, Ringstraße 1, 35094 Lahntal, Deutschland, E-Mail: info@rentnerhandwerker.de. Diese Phase dient ausschließlich dazu, das Interesse an dem geplanten Community- und Vermittlungsangebot zu erfassen, Abläufe zu klären und den späteren Plattformbetrieb vorzubereiten.
§ 2 Kein regulärer Geschäftsbetrieb in der Aufbau- und Vorbereitungsphase
- Es werden derzeit keine Aufträge über die Plattform vermittelt.
- Es werden über die Plattform derzeit keine Verträge über konkrete Handwerks- oder Dienstleistungen geschlossen.
- Es werden keine Zahlungen über RentnerHandwerker.de abgewickelt.
- Es entstehen durch eine Interessenbekundung oder Registrierung keine Vermittlungsgebühren.
- Es besteht kein Anspruch auf eine spätere Freischaltung oder Teilnahme am regulären Plattformbetrieb.
Dargestellte Preise, Gebührenmodelle und spätere Abläufe beschreiben lediglich den geplanten zukünftigen Betrieb und sind in der Aufbau- und Vorbereitungsphase noch nicht verbindlich.
§ 3 Registrierung und Interessenbekundung
Besucher können ohne Angabe von Kontaktdaten Interesse an dem Projekt zeigen oder sich freiwillig und unverbindlich als Kunde, Helfer/Handwerker oder Fachbetrieb vormerken. Bei der Interessenmeldung ohne Kontaktdaten wird ausschließlich die freiwillige Rollen- und Postleitzahlangabe an RentnerHandwerker.de übertragen und gespeichert – weder Name noch E-Mail-Adresse noch Telefonnummer werden dabei erhoben. Bei einer Vormerkung mit Kontaktdaten werden die eingegebenen Angaben übertragen und in einer geschützten Datenbank gespeichert. Die Registrierung dient ausschließlich der Vorbereitung des späteren Plattformstarts. Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden; offensichtlich falsche, missbräuchliche oder rechtswidrige Einträge können gelöscht werden. Für die Registrierung als Anbieter gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
§ 4 Voraussetzungen für Anbieter
RentnerHandwerker.de richtet sich in erster Linie an Rentner, Pensionäre und erfahrene Personen, die im Rahmen einer zulässigen selbstständigen Tätigkeit kleinere Arbeiten anbieten möchten. Eine Registrierung steht grundsätzlich auch anderen volljährigen Personen oder Betrieben offen. Anbieter dürfen später ausschließlich Tätigkeiten anbieten, für die sie die erforderlichen rechtlichen, fachlichen und unternehmerischen Voraussetzungen erfüllen; sie sind selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen einzuhalten. Mit der Registrierung wird noch keine Prüfung oder Bestätigung einer fachlichen oder rechtlichen Berechtigung erklärt; vor einer späteren Freischaltung können Nachweise verlangt werden.
§ 5 Zulässige und unzulässige Tätigkeiten
Nutzer dürfen nur solche Tätigkeiten angeben oder später anbieten, zu deren Ausführung sie rechtlich und fachlich berechtigt sind. Zulassungs-, eintragungs-, genehmigungs- oder besonders qualifikationspflichtige Tätigkeiten dürfen nur von entsprechend berechtigten Personen oder Fachbetrieben ausgeführt werden. RentnerHandwerker.de kann Tätigkeiten von der späteren Vermittlung ausschließen, zusätzliche Nachweise anfordern oder auf einen geeigneten Fachbetrieb verweisen.
§ 5a Helfen ohne eigenes Gewerbe
(1) Nutzer, die kein Gewerbe angemeldet haben, können sich anonym (ohne Konto) oder mit Registrierung (mit eigenem Zugang) vormerken. Beide Wege sind kostenfrei und unverbindlich. In der Aufbau- und Vorbereitungsphase werden keine Aufträge, Arbeitsverhältnisse oder Stellen vermittelt.
(2) Eine Anmeldung ohne Gewerbe ist nur für gelegentliche, nicht dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe möglich. Minijobs werden über RentnerHandwerker.de nicht vermittelt. Regelmäßige Tätigkeiten gegen Rechnung setzen in der Regel ein Gewerbe voraus.
(3) Geeignet sind einfache haushaltsnahe Tätigkeiten, zum Beispiel Hilfe im Garten, Rasenmähen, Hecke schneiden, Laub fegen, Winterdienst, Einkaufs- und Begleithilfe, Hilfe beim Aufbau von Möbeln, Aufhängen von Bildern oder Gardinen sowie kleine Handreichungen im Haushalt.
(4) Nicht zulässig ohne entsprechende Berechtigung sind Arbeiten an Elektro-, Gas-, Trinkwasser- und Heizungsanlagen sowie am Dach und alle übrigen zulassungs- oder meisterpflichtigen Tätigkeiten. Diese bleiben entsprechend berechtigten Fachbetrieben vorbehalten. Regelmäßige, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeiten gegen Rechnung erfordern in der Regel eine Gewerbeanmeldung.
(5) RentnerHandwerker.de ist ausschließlich Vermittlungsplattform und wird weder Arbeitgeber noch Vertragspartner. Eine spätere Vereinbarung kommt allein zwischen Haushalt und Helfer zustande. Anmeldung, Versicherung und steuerliche Pflichten liegen bei den Beteiligten. Helfer mit Rentenbezug oder Sozialleistungen prüfen ihre persönliche Situation selbst, etwa bei der Rentenversicherung oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger.
(6) Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
§ 6 Verhalten auf der Plattform
Die Plattform darf nicht für rechtswidrige, betrügerische, beleidigende, gefährliche oder missbräuchliche Zwecke genutzt werden. Insbesondere unzulässig sind falsche Angaben, das Anbieten erkennbar unzulässiger Tätigkeiten, die Aufforderung zu Schwarzarbeit, beleidigendes Verhalten sowie die Umgehung von Prüfmechanismen. Bei Verstößen können Registrierungen gesperrt oder gelöscht werden.
§ 7 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von RentnerHandwerker.de.
§ 8 Verfügbarkeit und Änderungen der Website
Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Verfügbarkeit oder auf die unveränderte Fortführung einzelner Funktionen besteht nicht. RentnerHandwerker.de darf Funktionen, Inhalte und Testabläufe ändern, ergänzen oder entfernen, soweit dadurch keine bereits entstandenen gesetzlichen Rechte beeinträchtigt werden.
§ 9 Haftung
Während der Aufbau- und Vorbereitungsphase vermittelt RentnerHandwerker.de keine Arbeiten und wird nicht Vertragspartner von Handwerks- oder Dienstleistungen. Für außerhalb der Plattform vereinbarte oder durchgeführte Arbeiten übernimmt RentnerHandwerker.de daher keine Verantwortung. Für die technische Bereitstellung dieser Website gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
§ 10 Übergang zum späteren Plattformbetrieb
Vor Aufnahme des regulären Betriebs werden aktualisierte Nutzungsbedingungen, Vermittlungsbedingungen, Gebührenregeln und Pflichtinformationen bereitgestellt. Eine Vormerkung oder Registrierung in der jetzigen Phase führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
§ 11 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen können während der Aufbau- und Vorbereitungsphase an den tatsächlichen Projektstand und an rechtliche oder technische Änderungen angepasst werden. Vor Aufnahme des regulären Vermittlungsbetriebs werden sie abschließend überprüft und angepasst.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Folgen für die übrigen Regelungen unberührt.
