1. Was ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG?
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist ein fester Jahresbetrag, den das Finanzamt anerkennt, ohne dass Sie einzelne Ausgaben nachweisen müssen. Er soll die Mehrkosten ausgleichen, die im Alltag mit einer Behinderung entstehen: Hilfe im Haushalt, mehr Wäsche, Begleitung und Pflege. Der Betrag verringert das Einkommen, auf das Sie Steuern zahlen – Sie bekommen also einen Teil Ihrer Steuern zurück.
Das Gute daran
Keine Belege nötig. Der Betrag gilt schon ab einem Grad der Behinderung von 20 und jedes Jahr aufs Neue – automatisch, solange die Feststellung besteht.
Was Sie brauchen
Einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt – den Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis. Den Antrag dort zu stellen ist kostenlos.