1. Was ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG?

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist ein fester Jahresbetrag, den das Finanzamt anerkennt, ohne dass Sie einzelne Ausgaben nachweisen müssen. Er soll die Mehrkosten ausgleichen, die im Alltag mit einer Behinderung entstehen: Hilfe im Haushalt, mehr Wäsche, Begleitung und Pflege. Der Betrag verringert das Einkommen, auf das Sie Steuern zahlen – Sie bekommen also einen Teil Ihrer Steuern zurück.
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Das Gute daran

Keine Belege nötig. Der Betrag gilt schon ab einem Grad der Behinderung von 20 und jedes Jahr aufs Neue – automatisch, solange die Feststellung besteht.
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Was Sie brauchen

Einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt – den Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis. Den Antrag dort zu stellen ist kostenlos.

2. So hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG 2026

Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Alle Angaben sind Jahresbeträge.
Grad der BehinderungBetrag pro Jahr
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €
Hilflos, blind oder taubblind7.400 €

3. Zwei weitere Beträge, die viele übersehen

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Fahrtkostenpauschale: 900 € oder 4.500 €

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG gibt es eine Pauschale für Fahrten: 900 € im Jahr bei einem GdB ab 80 (oder ab 70 mit dem Merkzeichen G) und 4.500 € bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5. Einzelne Fahrten müssen dafür nicht mehr gesammelt werden.
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Pflege-Pauschbetrag für Angehörige: bis 1.800 €

Wer einen Angehörigen zu Hause unentgeltlich pflegt, kann selbst einen Pauschbetrag bekommen: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5.

4. So kommt das Geld zu Ihnen

1

Feststellung beantragen

Beim Versorgungsamt (in Hessen: Regierungspräsidium) den Grad der Behinderung feststellen lassen. Der Antrag ist kostenlos und geht auch formlos oder online.
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Steuererklärung ausfüllen

Den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" der Einkommensteuererklärung eintragen. Beim ersten Mal den Bescheid beilegen.
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Neu ab 2026: digitaler Nachweis

Für neue Feststellungen ab 2026 übermittelt das Versorgungsamt die Daten direkt ans Finanzamt. Dafür geben Sie dort Ihre Steuer-Identifikationsnummer an und stimmen der Übermittlung zu.

5. Häufige Fragen dazu

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Gilt das auch für Kinder?

Ja. Steht der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG einem Kind zu und braucht das Kind ihn nicht selbst, kann er auf die Eltern übertragen werden.
⏪

Kann ich vergangene Jahre nachholen?

Oft ja. Wurde der Grad der Behinderung rückwirkend festgestellt, kann das Finanzamt ältere Bescheide ändern – ein schlichter Antrag genügt meist.
🧾

Muss ich Ausgaben sammeln?

Nein. Der Pauschbetrag ersetzt den Einzelnachweis. Nur wenn Ihre tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen, kann sich das Sammeln von Belegen lohnen – dann muss aber alles belegt werden.
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Passt das zu Hilfe im Haushalt?

Ja, sogar doppelt: Hilfe im eigenen Zuhause kann zusätzlich über den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert sein – 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abgezogen. Das erklärt unsere erste Ratgeber-Seite.

6. Weiterlesen

Alles rund um Hilfe im Haushalt, faire Preise und den Steuerbonus finden Sie in unserem ersten Ratgeber – und Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer Plattform in den häufigen Fragen.
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